10 Tipps für eine Unfallversicherung

108
10 Tipps für eine Unfallversicherung
©animaflora/ Fotolia.com

Die Unfallversicherung – sinnvoll Wann und Wie?

Es ist die Horrorvorstellung vieler Arbeitnehmer. Ein schwerer Unfall beendet oder beeinträchtigt das weitere Berufsleben. Es droht nicht nur das das Aus im Job, sondern auch eine gewaltige finanzielle Schieflage. Das Auffangnetz für einen solchen Fall heisst „Unfallversicherung“. Ob der Abschluss einer solchen überhaupt notwendig ist, was sie kostet, welche Leistungen abgedeckt sind, wann diese wieder kündbar ist und viele andere Fragen sollen in den nachfolgenden 10 Tipps zum Abschluss einer solchen Versicherung beantwortet werden:

1. Ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

Unabhängige Analysten der Versicherungsszene schätzen den Abschluss einer Unfallversicherung als nicht so wichtig ein. Sinnvoll ist eine solche Versicherung nur bei gesteigerten Risiko einen Unfall zu erleiden. Allgemein sollten Arbeitnehmer allerdings wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung lediglich beim Unfall innerhalb der Arbeitszeit greift. Zwei Drittel der Unfälle passieren allerdings ausserhalb davon. Und hier greifen nur die Leistungen der privaten Unfallversicherung.
Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass das Risiko einen Unfall mit folgender Teil- oder Vollinvalidität zu erleiden, überschätzt wird. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes sind 85 Prozent der Schwerbehinderungen nicht auf Unfälle, sondern auf Krankheiten zurückzuführen. Bei jedem gezahlten Euro bleiben im Falle der Unfallversicherungen ganze 19 Prozent bei der Versicherungsgesellschaft. Weil es aber bei allen anderen Schadensversicherungen nur drei Prozent sind, lässt sich sagen, dass bezüglich des Unfallrisikos die entsprechenden Versicherungen einfach zu kostenintensiv sind.

2. Wie hoch sollte die Invaliditätssumme mindestens sein? Was teuer wird das?

Sollte das persönliche Risiko für einen Unfall dennoch hoch genug, für den Abschluss einer solchen Versicherung eingeschätzt werden, ist in jedem Fall die Invaliditätssumme zu beachten, die in der Versicherung festgelegt ist. Das ist hier die wichtigste Leistung. Insgesamt lässt sich dazu sagen, dass die Invaliditätssumme bei mindestens 100.000 Euro festgelegt werden sollte. Dabei ist allerdings auch das Alter des Versicherungsnehmers zu beachten. Berechnet werden soll die Invaliditätssumme am Jahreseinkommen. Bei einem 30-Jährigen wird hier etwa das Sechsfache des Jahreseinkommens empfohlen. Bei einem 50-Jährigen ist auch das Drei- oder Vierfache des Jahreseinkommens ausreichend. Die Preisunterschiede bei den verschiedenen Anbietern sind teilweise immens. Ein 30-Jähriger Angestellter kann eine Versicherung, mit einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent schon für einen Jahresbetrag von 90 Euro erwerben. Beim teuersten Anbieter kostet eine solche Versicherung das Vierfache. Die Versicherungsleistung ist dabei kaum besser. Es empfiehlt sich also tatsächlich ein intensiver Vergleich der einzelnen Leistungen.

3. Welche Schäden und finanziellen Folgen schwerer Unfälle sollten abgedeckt sein?

Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird, ist also der Check auf diversen Vergleichsportalen ratsam. Dabei sollte vor allem auch darauf geachtet werden, inwieweit die die Versicherung bei Invalidität und Todesfall zahlt. Nicht zu vergessen: bei Unfällen, ohne bleibende Schäden zahlt die Unfallversicherung nicht. Die Auszahlungshöhe ist insgesamt vom Grad der physischen oder psychischen Invalidität abhängig. Ein ebenfalls wichtiger Faktor ist die sogenannte „Progression“. Ist diese beispielsweise bei 300 Prozent festgelegt, bekommt der Versicherungsnehmer im Falle einer vollständigen Invalidität die dreifache Invaliditätssumme. Ratsam ist es ausserdem darauf zu achten, dass in der Unfallversicherung Unfälle durch sogenannte „Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung“, sowie die Invaliditätsursachen „Bewusstseinsstörung“ und „Infektion“ abgedeckt sind.

4. Invaliditätsgrade – der wichtigste Teil dieser Versicherung

Den überwiegenden Teil eines Unfallversicherungstextes nehmen die sogenannten Invaliditätsgrade und die Gliedertaxe ein. Mit einer in gewisser Weise makabren Genauigkeit ist hier der Versicherungswert eines jeden Körperteil, mit einer Prozentzahl festgelegt. So kann zum Beispiel ein Finger mit 5 Prozent angeben sein, was nichts anderes bedeutet, als dass man bei einer festgelegten Vollinvaliditätssumme von 100.000 Euro für den Verlust eines Fingers 5.000 Euro bekommt. Vollinvalidität ist laut der meisten der Unfallversicherungen dann anerkannt, wenn der Verlust eines wichtigen Körperteils, zum Beispiel der Arm auf der Höhe der Schulter (70 Prozent) und die komplette Hörfähigkeit auf einem Ohr (30 Prozent) beklagt werden muss. Schon in diesem Teil ist 100 Prozent der Invaliditätssumme erreicht. Mehr als diese 100 Prozent werden nur im Fall einer Progression ausgezahlt. Was die Progression ist, wurde bereits unter Punkt 3 erläutert. Die Berechnung der Gliedertaxe sieht in der Regel folgendermassen aus. Dabei sind diese Werte bei jeder Unfallversicherung anders geregelt. Eine bindende gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Insgesamt gilt. Je wertvoller die einzelnen Glieder berechnet werden, umso teurer ist in der Regel auch die Versicherung. Nicht zu vergessen ist, dass manche Körperteile für manche Berufsgruppen eine größere Bedeutung haben, als für andere (Finger für Musiker oder Chirurgen beispielsweise). In diesem Falle sollte der Versicherungsnehmer in jedem Fall Sonderkonditionen mit seiner Versicherungsgesellschaft aushandeln.

5. Das Zahlungsverhalten der Unfallversicherung

Unfallversicherungen zahlen nicht, wenn der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stattfand, oder während der Begehung einer Straftat. Auch bei einem Unfall durch Bewusstseinsstörungen zahlen die Versicherer (ohne vorher festgelegte Zusatzklauseln) nicht. Ebenfalls nicht gezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer während des Unfalls Beifahrer in einem Flugzeug oder Luftsportgerät war. Dasselbe gilt auch für diese Personen, die den Unfall erleiden, während sie Beifahrer einer Fahrt waren, die nur zum Erreichen einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit ausgeführt wurde. Ebenfalls nicht versichert, sind Unfälle durch Kernenergie. Voraussetzung für die Auszahlung ist in jedem Fall das Eintreten der Invalidität innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall und ihr Fortbestehen für mindestens drei Jahre. Im Falle des Todes wird die festgelegte Summe an die Angehörigen gezahlt.

6. Welche Leistungen, außer der Invalidität sollten noch versichert sein?

Ausser der Invalidität sollten auch andere Leistungen vereinbart werden. Dazu gehören der bereits erwähnte Todesfall, der Ihren Hinterbliebenen im Falle des Todes eine finanzielle Absicherung garantiert. Vereinbart werden kann auch eine Unfallrente. Diese hat den Nachteil, dass sie nur greift, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich durch den Unfall und nicht etwa eine Krankheit herbeigeführt ist. In diesem Fall wäre eine gängige Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Entscheidung. Eine weitere beliebte Zusatzleistung ist hier das Krankenhaustagegeld. So ziehen schwere Unfälle oft einen längeren Krankenhausaufenthalt nach sich. Durch das Tagegeld bekommen Sie für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag Geld. Bei Vereinbarung von einem sogenannten Genesungsgeld sogar nochmal genau denselben Betrag, wenn Sie das Krankenhaus wieder verlassen haben. Ebenfalls wichtig könnte die Vereinbarung, über die Übernahme der Kosten kosmetischer Operationen sein. Nach Unfällen kann es zu Entstellungen kommen, bei denen keinerlei medizinische Notwendigkeit einer Operation gegeben ist. Für diesen Fall sichern Sie sich mit dieser Klausel ab.

7. Beitragsentwicklung in der Zukunft

Nach einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2012 müssen Frauen und Männer bezüglich aller Versicherungen gleich behandelt werden. Bei Unfallversicherungen war es bisher so, dass die Beiträge für Frauen ungünstiger ausfielen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben. Obwohl die alten Beträge von diesem Urteil nicht betroffen sind, müssen Versicherer nun neu kalkulieren. Für Frauen könnten die entsprechenden Versicherungen in Zukunft günstiger ausfallen. Bei Männern wird es wohl eher eine gegenteilige Entwicklung geben.

8. Besonderheiten bei Unfallversicherungen für Rentner

Für Rentner entsteht bei Abschluss einer solchen Versicherung eine gesonderte Situation. Da hier mit keinerlei Einkommensausfällen gerechnet werden muss, kann auch auf die so genannte „Progression“ verzichtet werden. Die Rente wird auch bei schweren Unfällen weiterhin ausgezahlt, kann so die Lebenskosten decken und die Versicherungssumme kann somit auch niedriger angesetzt werden. Positiv für Rentner ist, dass die meisten Versicherer bei klassischen Schäden, wie dem Oberschenkelhalsbruch zahlen, auch wenn dieser nicht durch einen Unfall verursacht wurde. Viele Anbieter zahlen selbst, wenn der Bruch aus Ermüdung, also ohne Krafteinwirkung von Aussen verursacht wurde.

9. Was ist eine Beitragsrückgewähr und ist diese sinnvoll?

Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist die sogenannte Beitragsrückgewähr. Dabei ist es keinesfalls so, dass der Versicherungsnehmer bereits gezahlte Beiträge zurückerhält. Es ist vielmehr so, dass der Versicherungsnehmer, während der Laufzeit seiner Versicherung einen Sparbetrag einzahlt. Nach Ablauf der Versicherungsdauer und Ausbleiben eines Schadensfalles wird dieser Betrag zusätzlich der entsprechenden Zinsen zurückbezahlt. Allerdings ist bei einer Unfallversicherung die Verwendung nicht flexibel, das heisst die Vertragslaufzeit muss beendet sein. Und der entsprechend Betrag ist im Gegensatz zu anderen Geldanlagearten gering. Die zu erzielende Rendite erreicht kaum einen Wert von mehr, als 1 Prozent und ist in den meisten Fällen sogar negativ.

10. Wie kann eine Unfallversicherung gekündigt werden?

Wie bei jeder anderen Versicherung ist es natürlich auch hier wichtig, nach den Kündigungsmöglichkeiten zu schauen. Dabei gilt: jede Unfallversicherung kann auch wieder gekündigt werden. Details sind zum Wie und Wann sind allerdings in jeder Versicherung anders geregelt. Insgesamt wird zwischen einer ausserordentlichen und einer ordentlichen Kündigung unterschieden. Bei einer ordentlichen Kündigung muss diese fristgerecht eingereicht werden. Dabei ist die sogenannte Versicherungsperiode wichtig, denn die Kündigung muss drei Monate vor deren jeweiligen Ende ausgesprochen werden. Seit 2009 darf die jeweilige Versicherungsperiode allerdings nur noch mit maximal einem Jahr vereinbart werden. Jeder Versicherungsnehmer hat demzufolge immer mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit seine Versicherung zu kündigen. Eine Ausnahme stellt der Beginn des Versicherungsschutzes dar. Bei langfristig ausgelegten Versicherungen wird auch der Versicherer geschützt. Das heisst, dass der Versicherungsnehmer erst nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre zum ersten Mal kündigen kann. Natürlich ist auch immer eine ausserordentliche Kündigung der Versicherung möglich. Die entsprechenden Rechte und Pflichten sind in jedem Vertrag individuell geregelt und sollten vor Vertragsabschluss intensiv geprüft werden.

⇓⇓⇓ Berechne unverbindlich deinen Beitrag! ⇓⇓⇓