10 Tipps für eine Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür geeignet, vor Gericht zu klagen, ohne dass man die Kosten selber tragen muss. Die Versicherung übernimmt also dabei die Kostenvorschüsse und auch die übrigen Kosten, welche zur Wahrnehmung des rechtlichen Interesses des Versicherten auch wirklich notwendig sind. Vor allem gehören dazu
→ Gerichtskosten
→ Anwaltskosten
→ Zeugenentschädigungen
→ Sachverständigengebühren
→ die Kosten des Gegners, soweit diese auch vom Versicherten zu tragen sind
Des Weiteren wird dabei auch im Falle eines Strafgerichtsprozesses eine Kaution gestellt. Eine Rechtsschutzversicherung kommt außerdem für außergerichtliche Verfahrenskosten auf, wie etwa für Honorare für Schiedsmänner/ -frauen oder Schlichter. Eine Rechtsschutzversicherung wird im Prinzip für bestimmte Lebensbereiche abgeschlossen. Die gängigsten Versicherungen sind dabei der Mietrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und der Privatrechtsschutz.
Das ist bei einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zu beachten
→ Nur wenn ein Rechtsstreit auch tatsächlich in einen versicherten Lebensbereich fällt, dann gibt es durchaus Geld von der Versicherung. Wer damit also zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der ist in einem Mietrechtsfall nicht geschützt. Viele Versicherungen bekommt man allerdings auch nur in einem Paket. Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit, dass die Versicherungen in einem Paket deutlich günstiger ausfallen als es einzeln der Fall wäre. Wer also eine Versicherung mit Selbstbeteiligung wählt, der zahlt durchaus auch günstigere Beiträge.
→ Der Schutz einer Versicherung ist bei den meisten Rechtsschutzversicherungen so geregelt, dass sie erst nach einer Wartezeit von durchaus einigen Monaten greift. Das bedeutet, wenn die Ursache für einen Rechtsstreit bereits vor dem Abschluss einer Versicherung liegt, dann zahlt die Versicherung in den meisten Fällen keinen Cent.
→ Auch im Ausland können Rechtsschutzversicherungen geltend gemacht werden. Allerdings ist die Regel so gehandhabt, dass sie meistens nur für Urlaubsreisen zählt und mit niedrigen Deckungssummen verbunden ist.
→ Ehepartner sind dabei immer mitversichert, genauso wie alle Kinder, die im Haushalt leben. Nichteheliche Partner sind ebenfalls dann geschützt, wenn sie auch namentlich im Vertrag erwähnt werden und ebenso im selben Haushalt leben.
→ Sollte es dazu kommen, dass ein Versicherter den Rechtsschutz zu einem Fall zweimal in Anspruch nimmt, wird der Vertrag von der Versicherung normalerweise gekündigt.
→ Von einem Versicherungsschutz sind Straftaten wie etwa Diebstahl, Beleidigung oder Betrug ausgeschlossen
→ Außerdem gibt es darüber hinaus noch eine Reihe von Ausschlüssen, also sogenannte Besonderheiten oder Ausnahmen, wo ein Versicherungsschutz nur eingeschränkt oder gar nicht erst greift. Über solche wichtigen Ausschlüsse informiert die Stiftung Warentest ganz ausführlich.
Was passiert eigentlich, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sobald jegliche rechtliche Hilfe notwendig ist, sollte der Versicherte auch gleich sein Versicherungsunternehmen in Kenntnis setzen. Das Unternehmen prüft dann, ob für einen vorliegenden Fall auch tatsächlich ein Rechtsversicherungsschutz besteht. Daraufhin erfolgt die Benachrichtigung eines Anwalts. Diesen kann sich der Versicherte selber aussuchen. Auch dabei ist es wichtig, eine wohlüberlegte Wahl zu treffen. Einen Anwaltswechsel tragen nämlich die Versicherungen nicht. Behördliche oder auch gerichtliche Fristen bzw. Termine müssen beachtet werden. Des Weiteren ist es wichtig, dass jegliche Schritte immer mit dem Versicherungsunternehmen und dem beauftragten Anwalt abgestimmt werden sollen. So besteht keine Gefahr, den Rechtsversicherungsschutz zu gefährden. Versicherte sollten dabei während einer Vertragslaufzeit darauf achten, jegliche Veränderung eines versicherten Risikos direkt zu melden, wie etwa die Anschaffung eines neuen Autos für Versicherte mit einem Verkehrsrechtsschutz-Police, bei der etwa ein in dem Versicherungsschein ein bestimmter Pkw versichert ist.
Wie sichern die unterschiedlichen Policen eigentlich ab?
Arbeitsrechtsschutz
Dieser Schutz greift dann, wenn es zu jeglichen Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis kommt. Dabei geht es vor allem um Kündigungen, Abmahnungen, Lohn, Versetzung, Urlaubsansprüche und eine Zeugniserteilung. Die Besonderheiten dabei sind, dass ein Arbeitsschutz stets im Paket verkauft wird. Dieser existiert nicht einzeln. Diese Rechtsschutzversicherung kann dann wichtig werden, weil vor Gericht jeder Beteiligte die Kosten selber trägt, auch der Gewinner eines Prozesses.
Verkehrsrechtsschutz
Dieser Schutz wird dann benötigt, wenn es zu Streitigkeiten etwa im Zusammenhang mit Verträgen rund um ein Auto kommt. Als Beispiel kann angeführt werden, wenn ein gekauftes Auto zu einem einfachen Routine-Check in die Werkstatt gebracht wird. Wenn sich bei diesem Check herausstellt, dass es sich bei dem Wagen um ein Unfallfahrzeug handelt, was der Vorbesitzer verschwiegen hat, kann der Rechtsschutz greifen. Dabei wird also ein Anwalt eingeschaltet.
Privatrechtsschutz
Dieser Rechtsschutz kommt dann zum tragen, wenn der Versicherte zum Beispiel Ansprüche aus Verträge des täglichen Lebens geltend machen und abwehren muss. Dabei kann es sich um Kaufverträge, Reparaturverträge, Reiseverträge, Darlehensverträge, Versicherungs- und Finanzierungsverträge handeln. Als Beispiel kann dabei angeführt werden, dass ein Versicherten am Urlaubsort ankommt und seinen Augen nicht traut. Das Hotelzimmer entspricht absolut nicht dem gebuchten Angebot. Auch das Freizeit- und Sportangebot weichen sehr stark von all den Versprechungen des Reiseveranstalters ab. Sobald der Reiseveranstalter also eine finanzielle Entschädigung ablehnt, kann somit ein Rechtsstreit eingeleitet werden.
Mietrechtsschutz
Der Rechtsschutz wird dann benötigt, wenn es um die Durchsetzung der Interessen aus Pacht- und Mietverträgen geht. Wie etwa bei der Mieterhöhung, Kündigung, Kaution oder der Nebenkostenabrechnung. Zum Beispiel, wenn der Versicherte vom Vermieter eine Kündigung bezüglich Eigenbedarfs erhöht. Sollte der Fall dann vor Gericht gehen, liegt das Kostenrisiko bei einer Monatsmiete von 550 Euro etwa bei 7200 Euro. Die Besonderheiten dabei sind, dass bei Mietrechtsstreitigkeiten das Problem einer sogenannten Vorverträglichkeit besonders zu beachten sind. Aufgrund dessen können die Versicherungen den Kündigungsschutz einfach verweigern. Wenn der versicherte Mieter im Bezug auf Mängel an der Wohnung streitet, die allerdings beim Einzug bereits vorhanden waren und die Versicherung erst im Nachhinein abgeschlossen wurde, muss der Mieter im Grunde selber zahlen.
Zehn Tipps für eine Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann äußerst nützlich bei vielen Klagen vor Gericht sein. Dass solch eine Versicherung aber auch tatsächlich in einem Ernstfall helfen kann, hängt dabei von Kleinigkeiten ab.
Bei einem Abschluss von Rechtsschutzversicherungen sollte man auf einige Regelungen im Vertrag achten. Somit gibt es im Ernstfall auch keine Enttäuschungen.
1. Die Deckungssumme muss hoch sein
Die Versicherungssumme oder auch Deckungssumme genannt gibt dabei die maximale Deckung der Kosten wieder, die in einem möglichen Streitfall entstehen.
Rechtsschutzversicherer begleichen im Grunde alle Arten von Kosten, die in einem Rechtsstreit anfallen können. Dabei ist allerdings sehr oft eine Höchstgrenze festgelegt. Wenn die Deckungssumme also zum Beispiel bei knapp 250.000 Euro liegt, dann könnte es schon mal problematisch werden. Denn solche Kosten reichen überwiegend nur für die Verfahrenskosten bis zur zweiten Instanz aus.
Genau deshalb ist es auch ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die eine unbegrenzte Deckungssumme anbietet.
Durch solch eine Deckungssumme sind folgende Kosten abgesichert:
→ Rechtsanwältlich Gebühren
→ Honorare für Sachverständiger
→ Entschädigungszahlungen für Zeugen
→ Gerichtskosten
→ Strafkautionen bis 50.000 Euro
→ Eventuelle Kosten für den Gegner, wenn der Versicherte dabei auch für diese aufkommen muss
2. Es ist keine Mediation vorhanden
Die Mediation ist im Grunde nichts anderes als eine außergerichtliche Streitschlichtung. Solch ein Mediator tritt dabei als neutraler Vermittler zwischen dem Versicherten und seinem Gegner auf, um solch eine annehmbare Lösung zu vereinbaren, die auch für jede Partei passt.
Mehrere Vorteile bietet dabei die Mediation für den Versicherungsnehmer. Innerlich von einer recht kurzen Zeit kann durch einen direkten Austausch und eine kurze Distanz zwischen den Parteien in der Mediation eine Lösung des Konfliktes gefunden werden.
Solch eine Mediation ist besonders dann von Bedeutung, weil Gerichte im Prinzip chronisch überlastet sind. Es werden heutzutage täglich neue Revisionen und Klagen eingereicht. Das führt dazu, dass solch ein Gerichtsweg oft sehr langwierig werden kann, bis auch tatsächlich ein rechtskräftiges Urteil ausgesprochen wird.
3. Eine Versicherung gilt auch dann, wenn der Vertrag über das Internet abgeschlossen wird
Das Internet ist im 21. Jahrhundert längst eine gelebte Realität geworden. Daher ist es auch enorm wichtig, dass sich die Versicherung auch im Vertragsrecht auf Vertragsabschlüsse übers Internet bezieht.
Dieser Geltungsbereich sollte im Prinzip dabei weltweit gelten. Denn im Internet ist die Kommunikation logisch gesehen auch global möglich. Vertragspartner müssen nämlich nicht unbedingt zwangsläufig in Deutschland sitzen. Bei Minderjährigen ist es besonders so, dass sie wegen ihrer Unwissenheit schnell an irgendwelche Abzocker geraten. Bei einem Vertragsabschluss via Internet ist also Vorsicht geboten!
4. Die kostenfreie Anwaltshotline spart Geld
Das Rechtswesen ist ziemlich kompliziert und kann für Laien daher mehr als nur verwirrend sein. Um dabei abklären zu können, ob es sich in einem bestimmten Fall um eine versicherte oder aber nicht versicherbare Angelegenheit handelt, ist eine kostenlose Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt durchaus sinnvoll und auch notwendig. Diese sollte aber auch von der eigenen Versicherung übernommen werden.
5. Vorsicht bei einem Wechsel der Versicherung
Wenn der ausdrückliche Wunsch besteht, einen Rechtsschutzvertrag zu kündigen, kann man das ordnungsgemäß innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist auch tun. Es ist aber auch möglich, nach einem Schadensfall außerordentlich zu kündigen.
Sollte es zu einem Wechsel des Rechtsschutzes kommen, dann sollten die beiden Versicherungen nahtlos ineinander übergehen, um mögliche Deckungslücken zu verhindern.
Sollte dabei ein Rechtsschutzfall in der Zeit eines ehemaligen Versicherungsverhältnisses fallen, dann hängt solch ein Versicherungsschutz im Grunde von unterschiedlichen Faktoren ab.
Auch eine Nachmeldefrist von vorherigen Versicherungen ist dabei zu beachten. In der Regel beträgt so eine Frist knapp drei Jahre. Die Frist ist so geregelt, dass der Vorversicherer für die Regulierung zuständig ist. Wird ein Anspruch nach dieser Frist geltend gemacht, dann ist die aktuelle Rechtsschutzversicherung zuständig.
Wenn eine Nachmeldefrist allerdings grob fahrlässig oder vorsätzlich versäumt wurde, dann entfällt der Versicherungsschutz. Der Rechtsschutzfall ist dabei weder über eine ehemalige noch über die aktuelle Versicherung versichert. Sollte es zu einem Wechsel kommen, dann sollte die neue Rechtsschutzversicherung auf Einrede der Vorvertraglichkeit verzichten. In einem Leistungsfall ist damit eine noch zügigere Schadensbearbeitung möglich.
6. Die Einzelpolicen
Man sollte immer den Bedarf prüfen, bevor man sich für ein Rechtsschutzpaket entscheidet. Es ist gut möglich, dass bereits eine Einzelpolice vollkommen ausreichend ist. Sinnvoll für einen Vielfahrer ist damit ein Verkehrsrechtsschutz. Angestellte, die in Krisenbranchen arbeiten, sollten hingegen über einen Arbeitsrechtsschutz nachdenken.
7. Mietrecht
Das Mietrecht ist ein besonders streiträchtiger Fall. Der Finanztest rät daher davon ab, dieses Recht als Einzelpolice zu nehmen. Denn der Mietrechtsschutz ist einzeln äußerst teuer und wird dabei erst in einem Paket mit anderen Leistungen gut tragbar.
8. Ombudsmann
Sollte es doch nochmal zum Streit mit dem eigenen Versicherer kommen, dann ist es gut, wenn man einen Versicherungsombudsmann anrufen kann. Solch ein Schlichtungsverfahren ist kostenlos und die meisten Versicherer unterwerfen sich letzten Endes dem Spruch eines Ombudsmannes. Aber natürlich nicht alle, sodass man bei der Auswahl genau darauf achten muss.
9. Altverträge
Eine Versicherung, die bereits seit langem besteht, sollte man nicht leichtfertig kündigen. Es gibt inzwischen viele Fälle, in denen Leistungen alter Verträge umfassender sind, zum Beispiel im Kapitalanlagerecht. Dabei sollte aber geprüft werden, wie hoch die Deckungssumme ist. In neueren Verträgen liegt diese Deckungssumme etwa bei mindestens 200.000 Euro. Wenn die Versicherung also gerade einmal einen Bruchteil solch einer Summe zahlt, dann ist das eindeutig zu wenig. Dann sollte man dringend darüber nachdenken, einen neuen Vertrag abzuschließen.
10. Wohnungseigentümer
Wenn man Eigentümer von mehreren Wohnungen ist, dann sollte man nach einem Anbieter suchen, der nicht, wie meistens üblich, den Schutz auf nur eine selbstbewohnte Wohnung begrenzt. Manche Versicherungen sind dabei großzügiger als andere.