10 Tipps für eine Hausratversicherung
1. Was ist eine Hausratversicherung und für wen ist sie geeignet?
Die Hausratversicherung zählt zu den Privatversicherungen. Somit ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das mindert jedoch nicht im Geringsten ihren Nutzen. So sollte die Hausratversicherung, genau wie die Privathaftpflichtversicherung, von jedem abgeschlossen werden, der über eigenes oder auch gemietetes Wohneigentum verfügt. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht, deckt die Hausrat jedoch nicht einzelne Personen ab, sondern den Inhalt eines Wohnobjektes. Wie der Name schon erahnen lässt, eben den Hausrat.
Ob diese Versicherung von Nöten ist, muss ein jeder selbst entscheiden. Allerdings sollte man sich im Vorfeld die Frage stellen, ob man genügend Rücklagen besitzt um beispielsweise nach einem Brand seinen gesamten Besitz einfach neu kaufen zu können (inklusive der geliebten Erb- und Erinnerungsstücke). Ist dem nicht so, ist der Abschluss der Versicherung quasi unumgänglich.
2. Welche persönlichen Daten müssen bei Antragstellung offen gelegt werden?
Der Schutz der persönlichen Daten ist gerade in Zeiten von Facebook, Smartphone und Abhörskandalen ein brisantes Thema. Wie bei allen Versicherungen muss sich auch bei der Hausrat der Antragsteller darüber im Klaren sein, dass sensible Daten Preis gegeben werden müssen. Dazu gehören:
- persönliche Daten, wie Name, Adresse, Wohnort, Bankverbindung oder das Geburtsdatum. Diese dienen der Identifikation des Versicherungsnehmers und bezüglich der Bankverbindung auch dem Einzug der Versicherungsgebühren.
!Wichtig! Der Wohnort spielt beim Versicherungsabschluss eine elementare Rolle. Bei Zusatzleistungen, wie Elementarschäden durch Überschwemmungen, kann der Versicherungsschutz durch die Versicherungsgesellschaft verweigert werden, da es mehr als wahrscheinlich ist, dass der Versicherungsschutz überdurchschnittlich häufig in Anspruch genommen werden muss oder aber die Kosten der Versicherung erhöhen sich erheblich um diesen Ansprüchen durch den Versicherungsnehmer gerecht zu werden. Gleiches gilt für Wohngegenden mit allgemein bekannter hoher Einbruchsrate.
- Angaben zum Gebäude, der Wohnung, der zu versichernden Wohnfläche und weitere Angaben zum Standort, also ob es sich um ein frei stehendes Einfamilienhaus oder eine Mietwohnung mit vielen Nachbarparteien handelt, ob direkt mit dem Haus verbundene Garagen vorhanden sind usw.
- Zusatzwünsche bezüglich Erweiterung der Standarddeckung um zusätzliche Versicherungsbausteine (Achtung, diese Zusatzleistungen wirken sich meist erheblich auf die geforderten Gebühren aus)
- Angaben zu eventuellen Vorversicherungen bis zu 5 Jahre rückwirkend. Versicherungsgesellschaften holen sich gerne Informationen zu den Antragstellen über Bonität oder mögliche Auffälligkeiten bei regelmäßigen Inanspruchnahmen des Versicherungsschutzes ein, denn leider ist Versicherungsbetrug auch in Deutschland keine Seltenheit mehr.
Mit der Abfrage dieser Daten müssen Sie als Antragsteller sicher rechnen. Weitere Angaben variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Die Richtlinien zu den Datenschutzbestimmungen können Sie meist schon im Voraus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Versicherungsgesellschaften entnehmen.
3. Standartleistungen der Hausratversicherung
Allgemein betrachtet deckt die Versicherung alle im Wohneigentum befindlichen
„Gebrauchs“-, „Verbrauchs“- und „Einrichtungsgegenstände“ ab. Nun wäre die Hausratversicherung keine echte Versicherung, gäbe es keine tiefer gehenden Definitionen und Ausnahmeregelungen.
Grundsätzlich sichern Sie mittels der Hausratversicherung Ihren Besitz gegen Diebstahl oder Wasserschäden, Vandalismus und Feuer, Sturm und Hagel. Diese Bausteine liegen allen Versicherungsangeboten zu Grunde. Bedenken Sie bitte, dass nicht die Wohnung oder das Haus selbst versichert ist.
!Wichtig! Eine wichtige Ausnahme für die meisten Versicherer stellt beispielsweise eine fest installierte Einbauküche dar. Sie ist exakt auf dieses und nur für dieses Wohnobjekt gebaut und wird somit oftmals nicht als „Inhalt des Objektes“ gezählt, auch wenn es für Privatpersonen offensichtlich in der Wohnung befindlich ist.
4. Vergleichen, vergleichen, die Police genau überprüfen und wieder vergleichen
Nachdem Sie sich zum Abschluss einer Hausratversicherung entschlossen haben, beginnt das große Rätselraten. Hunderte verschiedene Anbieter tummeln sich auf den Vergleichsportalen und locken mit besonderen Konditionen und oder Extrarabatten für Neukunden. Da fühlt man sich als Kunde sehr schnell überfordert und scheitert schon an der Wahl zur persönlichen Versicherungsgesellschaft.
Zunächst lässt sich einen festhalten. Sie entscheiden, wer Sie versichern darf und diese Entscheidung erfordert Zeit. Viel Zeit. Und diese Zeit sollten Sie sich unbedingt auch nehmen. Die Angebote für die Standarddeckung sind meist recht günstig. Jedoch ist teuer nicht immer besser und auch bekannte Versicherungsanbieter müssen nicht zwingen einen besseren Schutz bieten.
Tipp: Informieren Sie sich vorab über mögliche Tochter- oder Partnergesellschaften. Diese bieten teilweise günstigere Konditionen mit der finanziellen Absicherung der großen Gesellschaften an.
Die meisten Vergleichsportale bieten die Funktion der Anzeige der Tarifdetails. In der Grundansicht, also der Auflistung der in Frage kommenden Versicherungen werden größtenteils die „interessanten“ Konditionen dargestellt. Unter den Tarifdetails finden sie genauere Angaben zu der Deckung durch die Versicherung. Achten Sie dort genau auf die Summen der Deckungshöhe. Schäden durch Brände gehen schnell in den Zehn- oder sogar Hunderttausender-Bereich. Die Deckungshöhe sollte unbedingt ausreichend, besser sogar hoher sein. Und so kommen wir auch zu den Zusatzleistungen.
5. Zusätzliche Versicherungsbausteine
Wem der Standardschutz nicht genügt, kann weitere Bausteine zum Versicherungspaket dazu buchen. Mögliche Erweiterungen sind:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag,
- Glasbruch,
- Elementarschäden,
- Diebstahl aus Garten,
- Diebstahl aus Fahrzeugen,
- Wasserschäden durch Aquarien,
- Sengschäden (Hitze ohne Feuer, z.B. Zigaretten),
- Fahrraddiebstahl oder die so genannte
- „Außenversicherung“
Die eher unbekannte „Außenversicherung“ bietet Schutz für Gegenstände aus dem Hausrat, die mit in den Urlaub genommen werden. Sich hier weitere Informationen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einzuholen ist jedoch ratsam. Bei Diebstahl aus dem Garten spielen viele Faktoren eine Rolle. Dinge die Theoretisch nicht zum Verbleib in einem Garten gedacht sind und eventuell noch frei ersichtlich sind meist nicht abgedeckt. Diese Definition lässt den Versicherern allerdings viel Entscheidungsspielraum. Sie sehen also, es ist folglich unabdingbar die Police genauestens zu studieren bevor man den Antrag endgültig einreicht. Dies führt uns zum nächsten Tipp.
6. Zusätzliche Klauseln genau studieren
Schutz ist eben nicht gleich Schutz. Neben der Höhe der Deckungssummen gibt es noch vieles mehr zu beachten. Man nehme das Beispiel Fahrraddiebstahl. Ein Fahrrad verschlossen im eigenen Keller, Kellerraum oder Gemeinschaftsraum für Fahrräder ist meist voll versichert, sofern man den entsprechenden Baustein der Versicherung mit abgeschlossen hat. Lehnt es von außen frei ersichtlich und vielleicht sogar noch frei zugänglich an der Hauswand, greift der Versicherungsschutz trotz Fahrradkette meist nicht oder zumindest nicht voll. Daher ist durch den Versicherungsnehmer gegenüber der Hausratversicherung im Schadensfall stets nachzuweisen, dass man keinesfalls grob fahrlässig gehandelt hat. Genau dies erweist sich teilweise jedoch als schwer. Bei Diebstahl aus einem Fahrzeug muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug verschlossen war. Diese Aussage kann die Versicherung nun glauben, muss sie aber nicht. Kommt es zum Diebstahl oder Vandalismus in den eigenen Wohnräumen müssen Einbruchspuren deutlich zu erkennen sein. War ein Fenster beispielsweise angekippt steht der Versicherungsschutz bereits auf dem Spiel.
!Wichtig! Für Wertgegenstände, wie Bargeld, Sparbücher oder Antiquitäten gelten meist Entschädigungsgrenzen. Sie müssen im Schadensfall dringest einen möglichst genauen Wiederbeschaffungswert angeben. Häufig übernimmt die Versicherung einen Schaden von ca. 20% der Widerbeschaffungskosten. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob dieser Prozentsatz nach oben korrigiert werden muss.
7. Erreichbarkeit und Kundenservice
Auf Vergleichsportalen wird fast immer der Weg des Vertragsabschlusses über den elektronischen Weg, also online angeboten. Das ist Kostensparend, schnell und effektiv. Den Antrag in schriftlicher Form erhalten Sie dann nur wenige Tage darauf auf dem altbekannten Postweg. Jedoch muss unbedingt darauf geachtet werden, wo die Versicherung Ihren Sitz oder zumindest eine Filiale hat. Wer wohnhaft in Bayern ist, wäre mit einer Versicherung die ausschließlich online oder schriftlich agiert eher schlecht beraten. In manchen Fällen ist es durchaus von Vorteil direkt zu seinem Versicherungsvertreter gehen zu können um beispielsweise Schäden an Gegenständen direkt vorzuführen. Ein Blick sagt schließlich manchmal mehr als tausend Worte.
Zum Thema Kundenservice lässt sich Raten, sich im Familien- und Bekanntenkreis umzuhören. Wo sind Ihre Freunde versichert und wie lief die Schadensregulierung ab, sollten diese schon einmal einen Schaden gehabt haben? Rezessionen im Internet können täuschen. Bauen Sie auf persönliche Erfahrungen sofern Ihnen diese zur Verfügung stehen.
8. Laufzeitbindungen vermeiden
Gerne übersehen werden bei Vertragsabschluss die Laufzeitbindungen. Ein Vertrag läuft bei Neuabschluss 2 Jahre und bei Nicht-Kündigung verlängert er sich automatisch stillschweigend um ein Jahr…Ja aber eben nicht immer. Versicherungsgesellschaften knüpfen vergünstigte Konditionen gerne an verlängerte Laufzeiten. Zwar gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen auch für diese Verträge, jedoch sind Sie ansonsten beinahe ausnahmslos an den bestehenden Vertrag gebunden. ein erhebliches Hindernis bei stetig wechselnden Angeboten auf dem Versicherungsmarkt.
9. Eigenrecherche oder doch einen Makler einschalten?
Sich selbst ausreichend zu informieren ist gut. Aber wie allseits bekannt: „Kontrolle ist besser“. Vielleicht finden Sie oder kennen sogar einen privaten Versicherungsmakler? Diese arbeiten meist, ohne Ihr Portmonee direkt zu belasten. Weiterhin kennen sie die genauen Gesetzeslagen und können Sie genauestens beraten, welchen Deckungsumfang Sie wirklich benötigen. Natürlich finden sich auch in dieser Branche schwarze Schafe aber es zwingt Sie keiner eine Versicherung auch wirklich abzuschließen. Vorteilshaft an der Zusammenarbeit mit einem Makler ist die Tatsache, dass diese meist verbesserte Versicherungskonditionen aushandeln können bzw. Sie auch fachgerecht bei einer evtl. Kündigung der Versicherung unterstützen können.
10. Einzelversicherung vs. Pakettarif
Verfügen Sie bereits über bestehende Versicherungen, wie eine Privathaftpflicht oder Unfallversicherung? Sind Sie mit Ihrem Versicherer zufrieden? Dann informieren Sie sich dort doch zusätzlich über Versicherungspakete. Teilweise bieten diese eine höhere Schadensdeckung zu günstigen Preisen. So könnten Sie mit bereits vorhandenen Versicherungen ein maßgeschneidertes Gesamtpaket erhalten.
Fazit
Der Abschluss einer Hausratversicherung sollte für jeden in Frage kommen, der selbst Mieter ist oder über Wohneigentum verfügt. Zwar ist es eine Privatversicherung, jedoch gehört die Hausratversicherung zu den elementaren Versicherungen. Auf jeden Fall sollten Sie auf Beratung durch private Versicherungsmakler und/oder Erfahrungen aus dem Familien- und Bekanntenkreis zurückgreifen.