Das sollte Ihre Haftpflichtversicherung leisten können
Eine private Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die man bei anderen verursacht. Deshalb sollte jeder über eine solche Versicherung verfügen. Bei der Suche nach einer guten Versicherung ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern vor allem das, was die Versicherung im Ernstfall leisten kann.
1. Die Deckungssumme
Die Höhe der Deckungssumme ist der wichtigste Faktor bei einer Haftpflichtversicherung. Verursacht man beispielsweise durch Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall, dann kann neben einen Sachschaden auch ein Personenschaden entstehen. Während sich ein Sachschaden an einem PKW meist mit wenigen 10.000 regulieren lässt, können bei einem Personenschaden immense Kosten für Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen oder Verdienstausfälle auflaufen. Im schlimmsten Fall ist die durch den Unfall verletzte Person ein Leben lang auf medizinische Hilfe angewiesen und dadurch nicht mehr fähig einen Beruf auszuüben. Die dadurch entstehenden Kosten für den Unfallverursacher können durch eine Privathaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme reguliert werden.
Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer selbst festlegen wie hoch die Deckungssumme sein soll. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten in der Regel Summen zwischen 3 und 50 Millionen Euro an.
Die Deckungssumme sollte so hoch wie möglich gewählt werden, da insbesondere bei einem Personenschaden die Forderungen in die Millionen gehen können.
2. Versicherungsschutz für Kinder
Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren (im Verkehr bis zu einem Alter von zehn Jahren) sind nicht deliktfähig. Das bedeutet, dass sie nicht für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Wenn die eigenen Kinder nun beim Spielen mit den Nachbarskindern, oder beim Spielen auf der Straße einen Schaden verursachen, dann müssen normalerweise die Eltern für diese Schäden aufkommen. Um die Schäden dennoch nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, empfiehlt es sich daher, die Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren gesondert in der Haftpflicht mitzuversichern.
Um nicht auf den Kosten für Schäden durch die eigenen Kinder sitzen zu bleiben, sollten Eltern ihre deliktunfähigen Kinder in der Haftpflicht gesondert mitversichern.
3. Forderungsausfalldeckung
Wenn man einer anderen Person einen Schaden zufügt, dann greift die private Haftpflicht. Doch nicht jeder ist, trotz ausdrücklicher Empfehlung, im Besitz einer solchen Versicherung. Doch was passiert, wenn einem selbst ein Schaden durch eine nicht versicherte Person zugefügt wird? Dann bleibt man in der Regel auf den Kosten für den entstandenen Schaden sitzen. Es sei denn, man hat einen Forderungsausfallschutz mit seinem Versicherungsanbieter vereinbart. In diesem Fall zahlt dann die eigene Versicherung die Kosten für den selbst erlittenen Schaden.
Der Forderungsausfallschutz springt immer dann ein, wenn einem selbst ein Schaden zugefügt wird und der Schadensverursacher nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
4. Mietschäden und Schlüsselverlust
Wer zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnt, der muss seine Haftpflichtversicherung häufig schneller als gedacht in Anspruch nehmen. Wenn zum Beispiel beim Herauftragen neuer Möbel das Treppenhaus beschädigt wird, dann kann die Renovierung schnell sehr teuer werden. In der Regel werden solche Mietschäden in der Basisvariante der Versicherung mit berücksichtigt. Anders ist das jedoch, wenn man seine Schlüssel verliert. Müssen dann im ganzen Haus Schlösser ausgetauscht werden, dann zahlt das die Versicherung in der Regel nicht. Es sei denn, man hat den Schlüsselverlust extra versichert. Die greift auch dann, wenn man Schlüssel vom Arbeitgeber oder die Schlüssel der Ferienunterkunft verloren hat.
Mietschäden werden häufig in der Basisvariante der Versicherung mit berücksichtigt. Ein Schlüsselverlust muss hingegen optional mit abgesichert werden.
5. Allmählichkeitsschäden
Wenn ein Wasserrohr bricht, dann ist der Schaden sofort sichtbar. Die Schäden, die dadurch beim Nachbarn entstehen werden selbstverständlich von der Haftpflichtversicherung übernommen. Wenn hingegen Feuchtigkeit, Dampf, Ruß oder Temperaturschwankungen ganz allmählich zu einem Schaden führen, dann ist das nicht der Fall. Löst sich zum Beispiel irgendeine Dichtung an einem Anschluss eines Aquariums auf, sodass ganz langsam und allmählich Wasser austritt und zum Nachbarn durchsickert, dann führt das nicht sofort zu einem Schaden. Es kann aber im Laufe der Zeit dazu kommen, dass sich durch die stetige Feuchtigkeit Schimmel an der Decke des Nachbarn bildet oder sich die Tapete von den Wänden löst. Die normale Haftpflicht kommt für solche Schäden nicht auf.
Eine Allmählichkeitsversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Schaden schleichend am Eigentum des Nachbarn oder Vermieters eintritt
6. Internet
Wer den PC von Freunden benutzt, will diesen natürlich keinen Schaden zufügen. Und selbst wenn man den PC am Arbeitsplatz in der Mittagspause für private Zwecke nutzt, will man in der Regel nichts Böses. Doch wer sich im Internet bewegt, ist ständig in Gefahr auf Schadsoftware zu stoßen. Und so kann ein Computervirus blitzschnell den PC des Freundes lahmlegen oder ein Trojaner wichtige Daten auf dem Firmen-PC ausspionieren. Die dadurch entstandenen Kosten muss der Verursacher normalerweise selbst tragen. Es sei denn, in der Haftpflicht gibt es eine Klausel, die Schäden durch Internetnutzung abdeckt.
Verursacht man Dritten einen Schaden durch die Nutzung ihres PCs, dann kann dieser Schaden mit Hilfe einer entsprechenden Klausel in der Haftpflichtversicherung reguliert werden.
7. Gefälligkeiten
Den Freunden beim Umzug helfen oder bei den Nachbarn während ihres Urlaubs nach den Blumen schauen ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch was ist, wenn man beim Umzug den teuren Fernseher des Freundes beschädigt? Oder was ist, wenn man beim Blumengießen bei den Nachbarn aus Versehen Wasser über empfindliche Elektronik verschüttet? Dann muss man normalerweise selbst für diese Kosten aufkommen. Es sei denn, man hat Gefälligkeitsschäden in seiner Haftpflichtversicherung mitversichert.
Sind Gefälligkeitsschäden in der Haftpflicht mitversichert, dann kann man seinen Freunden und Bekannten auch weiterhin unter die Arme greifen. Verursacht man im Rahmen dieser unentgeltlichen Helfertätigkeiten einen Sachschaden, dann kommt die Versicherung dafür auf.
8. Geliehene Sachen
Wir alle verleihen gerne Dinge innerhalb unserer Familie oder unseres Freundeskreises. Doch was passiert, wenn man sich Gegenstände leiht, und diese dann während der Benutzung beschädigt oder kaputt macht? Dann muss man diese geliehenen Geräte normalerweise aus eigener Tasche ersetzen oder reparieren lassen. Hat man jedoch in seiner Haftpflichtversicherung vereinbart, dass auch Schäden an geliehenen Sachen reguliert werden, dann kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.
Damit auch bei Schäden an geliehenen Sachen die finanzielle Entschädigung nicht zum Streitthema wird, sollte die Haftpflicht auch geliehene Gegenstände mit versichern.
9. Fremde Tiere
Auf den Hund der Nachbarn aufzupassen ist für viele keine große Sache. Oder wenn die eigenen Kinder gerne mal mit dem Hund der Nachbarn Gassi gehen sind meist beide Parteien glücklich damit. Doch wenn der Hund während seines Aufenthaltes bei „fremden Menschen“ einen Schaden verursacht, kommt dann die Haftpflichtversicherung der Hundebesitzer für den entstandenen Schaden auf? Nein. Dann muss derjenige für den Schaden aufkommen, der den Hund zum Zeitpunkt des Schadensfalls beaufsichtigt hat. Es ist daher sinnvoll, das Hüten fremder Tiere in die eigene Versicherung mit einzubinden. Denn dann kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Wenn fremde Tiere unter der eigenen Aufsicht einen Schaden verursachen, dann kommt die eigene Versicherung dafür auf, wenn es eine entsprechende Klausel in der Versicherungspolice gibt.
10. Hobby und Sport
Während der Arbeit ist man in der Regel gut abgesichert. Doch was ist in der Freizeit? Bei gefährlichen Sportarten oder ausgefallenen Hobbys kann es immer wieder zu Unfällen oder Schäden kommen. Daher sollte man auch beim Abschluss seiner Haftpflichtversicherung darauf achten, dass auch die Hobbys gut abgesichert sind. Hierbei gilt es auch darauf zu achten, ob der Versicherungsschutz nur innerhalb Deutschlands oder auch im Ausland gelten soll.
Schäden, die während der Ausübung eines Hobbys oder beim Sport entstehen können durch eine zusätzliche Klausel in der Police abgesichert werden.
Fazit
Wer rundum gut versichert ist, der lebt nicht automatisch sicherer. Zumindest ist man im Schadensfall aber finanziell abgesichert. Man kann natürlich nicht jedes Schadenszenario vorhersehen, daher sollte man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch so viele Punkte wie möglich berücksichtigen. Die Versicherungen sind nicht sehr teuer, können einen aber im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin retten. Das gilt vor allem bei Personenschäden. Im Hinblick darauf ist es sinnvoll, möglichst hohe Deckungssummen mit seinem Versicherungsanbieter zu vereinbaren.