10 Tipps für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Hier ein Beispiel: Man geht mit dem angeleinten Hund auf dem Bürgersteig spazieren. Ein Passant kommt uns entgegen und achtet nicht auf den Weg, weil er in sein Handy tippt. Prompt fällt er über den Hund und bricht sich den Knöchel. Obwohl der Fußgänger schon fahrlässig unaufmerksam war, müssen wir den Schaden bezahlen. Einfach nur, weil wir das Tier besitzen.
Und solche Schäden können ganz schnell mehrere tausend Euro kosten. In diesem Fall ist es der Krankenhausaufenthalt, die kaputte Kleidung, das beschädigte Handy, eventuell Reha-Kosten. Und wenn es ganz schlimm kommt, ist dieser Fußgänger vielleicht selbstständig. Dann muss auch noch der Verdienstausfall bezahlt werden. Somit kann so ein eigentlich kleiner Unfall im schlimmsten Fall eine finanzielle Katastrophe auslösen.
Um das zu vermeiden, ist man als Tierhalter regelrecht verpflichtet, sich gegen solche Fälle mit einer Tierhalterhaftpflicht abzusichern.
Nun gilt es nur noch, die richtige Versicherung zu finden. Als Unterstützung bei der Suche haben wir hier 10 Tipps für die Auswahl der richtigen Tierhalterhaftpflicht hier im Folgenden zusammengestellt.
Tipp 1
Brauche ich für jedes Tier eine Tierhalterhaftpflicht?
Hunde, Pferde, Maultiere, Esel und Ponys müssen über die Tierhalterhaftpflicht versichert werden.
Katzen, Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen, Kaninchen sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Unter Umständen können auch ein bis zwei Schafe und Bienen mitversichert sein. Dieses muss aber unbedingt mit Ihrer Versicherung abgesprochen sein.
Bitte beachten Sie: Für jedes Tier muss eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Sollten Sie zum Beispiel zwei Hunde und ein Pony besitzen, benötigen Sie auch drei Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
Tipp 2
Kann jedes Tier versichert werden?
In diesem Text werden die Tiere behandelt, die üblicherweise gehalten werden.
Ausnahmen wie Kampfhunde und exotische Tiere, wie zum Beispiel giftige Schlangen oder Reptilien müssen im Einzelfall geprüft werden und mit dem entsprechenden Versicherer abgeklärt werden. Hier kann es auch sein, dass nur spezielle Tierhalterhaftpflicht für eine entsprechende Prämie einen Versicherungsschutz anbieten.
Tipp 3
Welche Schäden werden von der Tierhalterhaftpflicht übernommen?
Grundsätzlich werden Personen und Sachschäden übernommen, die einem Dritten entstanden sind. Sollte mein eigenes Tier mir einen Schaden zufügen, zum Beispiel hat mein Hund meinen Autoschlüssel beknabbert, ist dies kein Schadenfall. Springt aber dieser Hund eine andere Person an, die dann hinfällt und sich dadurch die Hose zerreißt, wird dieser Schaden von der Versicherung übernommen. Unterschiedlich werden Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen von den Versicherungen behandelt. Nicht jeder Versicherer erstattet Schäden an der Türe der gemieteten Wohnung, die der Hund vielleicht mit seinen Krallen verursacht hat. Auch der gemietete Stall, den das Pferd vielleicht beim Austreten beschädigt hat, ist nicht für jede Versicherung ein Schadenfall. Es gibt Verträge, in denen diese Klauseln ausgeschlossen sind. Häufig ist dies auch bei Altverträgen so. Daher lohnt es sich immer, die bestehenden Verträge ab und an überprüfen zu lassen.
Tipp 4
Wie wichtig ist die Höhe der Versicherungssumme?
Bei den Versicherungssummen gibt es viele Unterschiede. Manche Tierhalterhaftpflicht beginnen bei 300.000 Euro. Das staffelt sich in der Regel über 500.000, 1 Millionen, 3 Millionen bis 15 Millionen bis hin zu unbegrenzter Deckungssumme.
Bis zu dieser Summe übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden. Das wird sicher in den meisten Fällen ausreichen. Weiter oben wurde schon aufgeführt, wie schnell die Kosten eines Schadens explodieren können. Hier ein weiteres Beispiel: Das Pferd geht beim Ausritt durch, ein Autofahrer versucht auszuweichen. Er prallt mit dem Auto vor einen Baum, der Fahrer liegt danach im Koma und wird schwerster Pflegefall. Er war selbstständig und Vater von 4 kleinen Kindern.
In solchen Fällen wird eine niedrige Versicherungssumme nicht ausreichen. Zu den Sachschäden von Auto und Baum kommt der Personenschaden. Hier wird sicherlich ein hohes Schmerzensgeld gezahlt werden müssen. Ebenfalls die Behandlungskosten müssen von der Versicherung erstattet werden. Zu diesen einmaligen Leistungen kommen nun aber noch monatliche Zahlungen dazu. Da der Geschädigte in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, müssen auch diese Kosten jeden Monat übernommen werden. Und da die verunfallte Person selbstständig war, müssen hier noch zusätzlich monatliche Rente und Verdienstausfall gezahlt werden. Nun kann man sich sicherlich vorstellen, dass eine Versicherungssumme im unteren Bereich schnell ausgeschöpft ist.
Danach muss die Versicherung nicht mehr leisten, sie hat sozusagen ihre Pflicht erfüllt. Wie oben schon erwähnt haftet der Schuldner mit seinem kompletten und zukünftigen Vermögen. Sie als der Tierhalter müssen dann für alle weiteren Kosten aufkommen. So lange, bis der Geschädigte oder Sie versterben.
Eine nicht ausreichende Versicherungssumme kann trotz Abschluss einer Tierhalterhaftplicht eine finanzielle Katastrophe sein. Erstaunlicherweise sind die Prämien für eine höhere Deckungssumme gar nicht mal wesentlich teurer.
Tipp 5
Wie ist das mit der groben Fahrlässigkeit?
Bei der groben Fahrlässigkeit trennt sich bei den Versicherern die Spreu vom Weizen.
Es gibt Haftpflichtversicherungen, in denen die grobe Fahrlässigkeit versichert ist, es gibt welche, in denen sie anteilsmäßig versichert ist und dann ist sie in manchen Verträgen gar nicht versichert.
Schon bei der Frage, was denn grobe Fahrlässigkeit ist, entstehen viele Streitigkeiten, die vor dem Gericht enden. Sie ist einfach nicht klar definiert. Die Frage, ob es grob fahrlässig ist, einen Hund an einem Feldweg nicht angeleint zu haben, führt sicherlich zu Streit zwischen den Parteien. Dann ist es ja auch sehr fraglich, wie hoch man das Verschulden ansetzt. Es können 30 Prozent oder gar 80 Prozent Verschulden festgelegt werden. Und diesen Anteil braucht der Versicherer dann auch nicht begleichen.
Schon in diesem kleinen Abschnitt erkennt man die Unübersichtlichkeit dieses Themas. Daher kann nur dringlich empfohlen werden, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen, in der die grobe Fahrlässigkeit komplett enthalten ist.
Tipp 6
Sind der Hundeführer meines Hundes und die Reitbeteiligung meines Pferdes automatisch mitversichert?
In aller Regel sind die Personen, die mein Tier beaufsichtigen und Reitbeteiligungen mitversichert. Trotzdem gilt es, auch hier das Kleingedruckte zu überprüfen oder Ihren Versicherer danach zu fragen.
Tipp 7
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung wird in der Haftpflicht angeboten, um die Beiträge niedriger zu halten. Häufig beträgt sie 150 € oder 300 €. Bei Schäden muss ich bis zu diesem Beitrag die Kosten selbst übernehmen. Das sollte man für sich im Einzelfall prüfen. Häufig sind die Versicherungsbeiträge mit Selbstbeteiligung doch um einiges niedriger.
Tipp 8
Wie muss ich mich im Schadenfall verhalten?
Ein Schaden muss schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden. Meistens ist die Frist auf zwei Wochen beschränkt. Auch wenn noch nicht klar ist, ob überhaupt ein Schaden gemeldet werden muß, sollte man ihn vorsichtshalber der Versicherung melden. Es passiert da gar nichts. Es empfiehlt sich, keine Rechnungen zu bezahlen, sondern alles an Ihren Versicherer weiterzuleiten. Dieser überprüft auf Richtigkeit und zahlt dann auch.
Tipp 9
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Bitte unbedingt auf den Auslandsversicherungsschutz achten. Auch im Urlaub möchte man die Zeit mit dem Tier genießen. Fast alle Tierhalterhaftpflicht haben diesen Schutz inklusive, trotzdem sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass es auch so ist. Außerdem gibt es noch Unterschiede zwischen dem europäischen und nicht europäischen Ausland.
Tipp 10
Was muss ich tun, wenn ich mein Tier nicht mehr habe?
Wenn Sie Ihr Tier nicht mehr besitzen, können Sie es bei Ihrer Versicherung abmelden. Dazu benötigen Sie den Verkaufsvertrag oder die Einschläferungsbescheinigung vom Tierarzt. Der Vertrag wird dann beendet, da der Versicherungsgrund nicht mehr gegeben ist.
Fazit
Wenn Sie sich an diese Tipps halten, sollten Sie die geeignete Versicherung für sich finden.
Achten Sie auf das Kleingedruckte und fragen Sie im Zweifelsfall einfach nach.
Dann können Sie in Ruhe und mit gutem Gefühl die Zeit mit Ihrem Tier geniessen.